dreijährige Ausbildung in praktische und in theoretische Abschnitte unterteilt:
– Praxis in den Fachbereichen des Amtes Hagenow-Land
– theoretische Wissensvermittlung im Unterricht an der berufsbildenden Schule „Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin“ und in dienstbegleitenden Unterweisungen des Kommunalen Studieninstituts Mecklenburg-Vorpommern am Standort Schwerin
Inhalte der Ausbildung beispielsweise:
– Verrichtung von Büro- und Verwaltungsarbeiten in der Kommunalverwaltung unter Anwendung umfangreicher Rechtsvorschriften und Normen
– Vorbereitung und Umsetzung von Verwaltungsentscheidungen
– kunden- und dienstleistungsorientierte Bearbeitung von Anfragen oder Anliegen aus den Gemeinden
– Angelegenheiten des Kassen- und Haushaltswesens
Einstellungsvoraussetzung
– mindestens ein Realschulabschluss, die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife
– gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sozialkunde
– Engagement, Gewissenhaftigkeit und Aufgeschlossenheit
– umfangreiches Allgemeinwissen
– Freude am Umgang mit Menschen
Auf das Ausbildungsverhältnis finden die Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Anwendung: Vergütung nach TVAöD, 30 Jahresurlaubstage, Jahressonderzahlung, Anspruch auf Zahlung vermögenwirksamer Leistungen, geregelte Arbeitszeiten, Reisekostenerstattung, Betriebsrente sowie Lernmittelzuschuss.