Du interessierst dich für die Arbeit mit jungen Menschen, bist kommunikativ, kreativ und hast Freude daran, anderen etwas beizubringen? Dann ist der Ausbildungsberuf des Sozialassistenten/der Sozialassistentin vielleicht der richtige für dich! Die Ausbildung führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Bereich Sozialwesen und bereitet dich auf die Fachschulausbildung zum/r Staatlich anerkannten Erzieher/in und zum/r Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/in vor. Ebenso ermöglicht dir der Abschluss die Arbeit z.B. in
der Familienpflege Kindertageseinrichtungen Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Beeinträchtigungen, wo du als Assistenzkraft die pädagogischen Fachkräfte unterstützt.
der Familienpflege Kindertageseinrichtungen Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Beeinträchtigungen, wo du als Assistenzkraft die pädagogischen Fachkräfte unterstützt.
- Du übernimst pädagogisch-betreudene, hauswirtschaftliche oder sozialpflegerische Aufgaben
- Du unterstützt die Tätigkeiten der Erzieher/innen und Heilerziehungspfleger/innen
- Du erledigst Aufgaben von Altenpflegerinnen und pflegern
- Du unterstützt Hilfsbedürftige bei alltäglichen Tätigkeiten
- Du erledigst Einkäufe, bereitest Mahlzeiten zu, pflegst Wäsche und Wohnungen, übernimmst Aufgaven bei der Grundpflege kranker und bettlägeriger Menschen
- Du hilfst den zu betreuenden Personen bei der Körperpflege, bist aufmerksamer Gesprächspartner und leitest Beschäftigungen an
- Du betreust Kinder bei den Hausaufgaben und regst zu sinnvoller Freizeitbeschäftigung bei
- Du arbeitest gerne mit Menschen
- Du bist freundlich, aufgeschlossen und kannst dich gut in andere einfühlen
- Dich bringt nichts so schnell aus der Ruhe
- Entscheidungen treffen, Initiative ergreifen und Verantwortung übernehmen
- Du bist kreativ und musikalisch
- Du bist sorgfältig und genau im Arbeiten
Abschluss: Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
- 1 Jahr für Abiturient/innen
- 1 Jahr für Bewerber/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung
Ausbildungsbeginn: 1. August
Voraussetzung:
- Mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung
- Zugangsvoraussetzungen gemäß §3 Sozialassistenz-Höhere Berufsfachschulverordnung-SOAHBFSVO MV
Zulass.-Beschränkung: ohne
Ausbildungsgebühren: Schulgeld 100 / Monat
- Abhängig vom Einkommen der Eltern besteht die Möglichkeit ein Schüler-BaföG zu erhalten, dass nicht zurückgezahlt werden muss. In begründeten Fällen kann das Schulgeld auf Antrag reduziert werden. Auch ein Bildungskredit ist möglich.